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EIN AKTUELLES THEMA

Datenschutz als Dienstleistung

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten sowie den Schutz der Interessen der betroffenen Personen.

Mit dem "Volkszählungsurteil" des BVerfG aus dem Jahre 1983 wurde aus dem Grundgesetz das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" abgeleitet. Die Bedeutung des Datenschutzes ist spätestens seit diesem Zeitpunkt in Deutschland als sehr wichtig zu bewerten.

Dadurch und aufgrund der stetig strengeren Regelungen des BDSG ergibt sich immer häufiger die Notwendigkeit, den Stellenwert des Datenschutzes im eigenen Unternehmen zu überprüfen und ggf. aufzuwerten.

Der Datenschutzbeauftragte

Firmen, die automatisierte Datenverarbeitung betreiben, müssen laut §4f Abs. 1 BDSG einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn regelmäßig mehr als neun Personen mit dieser Aufgabe betraut sind. Auch weitere Gründe für die Bestellung nennt das BDSG.

Datenschutzbeauftragte müssen laut BDSG die erforderliche Fachkunde sowohl im rechtlichen, als auch im technisch-organisatorischen Umfeld nachweisen.

Logis.dat bietet Ihnen in der Person von Herrn Dr. Grüttner diesen Sachverstand in Form eines externen Datenschutzbeauftragten an. Fragen Sie uns: wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Ihr Unternehmen sicher durch den Dschungel der Paragraphen und Anforderungen zu navigieren.

Die Mitarbeiter

Zu den Pflichten, die sich für Unternehmen ergeben, gehört es laut §5 BDSG auch, dass die Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichtet werden.

Die Infrastruktur

Aus dem BDSG folgen zudem Ansprüche an die IT-Infrastruktur sowie bezüglich weiterer technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von Unternehmen zu erfüllen sind.

Die Konsequenz

Diese und ähnliche Fragen werden auf Sie in Zukunft verstärkt zukommen. Logis.dat empfiehlt: Warten Sie nicht ab, bis man Sie in die Pflicht nimmt oder im schlimmsten Fall Sanktionen die Folge sind. Handeln Sie proaktiv und überprüfen Sie die Datenschutz-Tauglichkeit Ihres Unternehmens jetzt.

Logis.dat bietet Ihnen dazu kompetente und sachkundige Unterstützung an.

WEITERFÜHRENDE LINKS

Landesdatenschutzbeauftragte

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, zur Webseite.

Bundesdatenschutzgesetz

Bundesdatenschutzgesetz BDSG, zur Webseite.